Vogelschutz an Stromfreileitungen

Entschärfung gefährlicher Leitungen

Foto: D. Schmidt-Rothmund
Foto: D. Schmidt-Rothmund

Fischadler haben in Mecklenburg-Vorpommern ihr Nest auf einem gegen Stromschlag gut gesicherten Mast einer Mittelspannungsleitung errichtet und dazu vom Netzbetreiber sogar einen Nistkorb ideal montiert bekommen.

  • Die flächendeckende Versorgung mit elektrischem Strom gehört in vielen Ländern heute zum Lebensstandard. Dazu ist ein verzweigtes, meist oberirdisch geführtes Leitungsnetz nötig. Die Tragmasten der Freilandleitungen werden vor allem von großen Vögeln als Ruhe- oder sogar Nistplatz genutzt.
  • Je nach Konstruktionstyp können Masten und Leiterseile für Vögel zu tödlichen Unfällen führen.
  • Masten, bei denen die Leitungsdrähte auf Stützisolatoren über die Traverse geführt werden, sind für Vögel extrem gefährlich: Anfliegende Vögel kommen bei der Landung in unmittelbare Nähe zu den unter Spannung stehenden Drähten oft ums Leben.
  • Berührt ein Vogel zwei Drähte, die unterschiedliche Spannung führen, kommt es zu einem Kurzschluss.
  • Bei einem Kontakt zwischen einem Draht und dem geerdeten Strommast wird ein Erdschluss ausgelöst.
  • In beiden Fällen fließt elektrischer Strom durch den Vogelkörper. Schwerste Verbrennungen und Lähmungen, die meist zum Tode führen, sind die Folge. Als nahezu vogelsicher können Masten bezeichnet werden, die die Drähte an Hängeisolatoren unterhalb der Traverse führen. Es gibt aber Ausnahmen.
Foto: D. Schmidt
Foto: D. Schmidt

Obwohl Masten von Mittelspannungsleitungen mit Hängeisolatoren als nahezu sicher gelten, kam hier ein Kolkrabe durch einen Stromschlag zu Tode und blieb dabei am Leiterseil hängen.

Neben der Stromschlaggefahr an Masten besteht für Vögel an Freileitungen auch das Risiko einer Kollision mit den Leitungsdrähten, besonders wenn die Drähte in unterschiedlichen Höhen (Mehrebenenanordnung) geführt werden.

  • Im NABU beschäftigt sich die Bundesarbeitsgruppe (BAG) "Stromtod" mit der Erarbeitung von Lösungen und Richtlinien für den länderübergreifenden Vogelschutz an Stromfreileitungen.

 

Kooperationen von Regierungen und Energieversorgungsunternehmen

 

Durch Kooperationen zwischen Regierungen, Energieversorgungsunternehmen und Naturschütz-Aktiven soll das Ausmaß an Stromopfern weltweit reduziert und der Schutz vor Stromschlag gesetzlich verankert werden. Für Deutschland lieferte die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die im April 2002 in Kraft getreten ist, verbindliche Vorschriften sowohl für den Bau von Mittelspannungsleitungen als auch für die Entschärfung bestehender Leitungstrassen. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat der NABU für die 7. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention (2002) zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) eine Resolution gegen den Stromtod von Vögeln erarbeitet. Alle teilnehmenden Staaten erhielten einen detaillierten Maßnahmenkatalog zum Vogelschutz an Energiefreileitungen. Es kommt nun darauf an, dass in möglichst vielen Ländern die NABU-Richtlinien umgesetzt werden.

 

  • Das NABU-Vogelschutzzentrum unterstützt die Arbeit der NABU-BAG Stromtod und berät Stromversorgungsunternehmen, Netzbetreiber und andere Betroffene zu diesem Thema.
Zum Thema Stromtod von Vögeln erfahren Sie hier mehr

Foto: D. Schmidt-Rothmund
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Eine umfasssende Abhandlung über das Thema ist das Buch von D. Haas und B. Schürenberg (Hrsg.) 2008: Stromtod von Vögeln - Grundlagen und Standards zum Vogelschutz an Freileitungen. 303 Seiten, ca. 22 x 15 cm, viele Farbfotos und technische Zeichnungen, ISSN 0173-0711.