Fischadler haben in Mecklenburg-Vorpommern ihr Nest auf einem gegen Stromschlag gut gesicherten Mast einer Mittelspannungsleitung errichtet und dazu vom Netzbetreiber sogar einen Nistkorb ideal montiert bekommen.
Obwohl Masten von Mittelspannungsleitungen mit Hängeisolatoren als nahezu sicher gelten, kam hier ein Kolkrabe durch einen Stromschlag zu Tode und blieb dabei am Leiterseil hängen.
Neben der Stromschlaggefahr an Masten besteht für Vögel an Freileitungen auch das Risiko einer Kollision mit den Leitungsdrähten, besonders wenn die Drähte in unterschiedlichen Höhen (Mehrebenenanordnung) geführt werden.
Kooperationen von Regierungen und Energieversorgungsunternehmen
Durch Kooperationen zwischen Regierungen, Energieversorgungsunternehmen und Naturschütz-Aktiven soll das Ausmaß an Stromopfern weltweit reduziert und der Schutz vor Stromschlag gesetzlich verankert werden. Für Deutschland lieferte die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die im April 2002 in Kraft getreten ist, verbindliche Vorschriften sowohl für den Bau von Mittelspannungsleitungen als auch für die Entschärfung bestehender Leitungstrassen. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat der NABU für die 7. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention (2002) zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) eine Resolution gegen den Stromtod von Vögeln erarbeitet. Alle teilnehmenden Staaten erhielten einen detaillierten Maßnahmenkatalog zum Vogelschutz an Energiefreileitungen. Es kommt nun darauf an, dass in möglichst vielen Ländern die NABU-Richtlinien umgesetzt werden.
Eine umfasssende Abhandlung über das Thema ist das Buch von D. Haas und B. Schürenberg (Hrsg.) 2008: Stromtod von Vögeln - Grundlagen und Standards zum Vogelschutz an Freileitungen. 303 Seiten, ca. 22 x 15 cm, viele Farbfotos und technische Zeichnungen, ISSN 0173-0711.